AGB´s

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Brüderwerk, Inhaber Osman Soydan (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Grundlage für den Vertragsschluss ist ein individueller Kostenvoranschlag. Dieser stellt ein unverbindliches Angebot dar.

Gültigkeit: Das Angebot ist für einen Zeitraum von 20 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.

Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots (schriftlich/E-Mail) zustande. Der Auftragnehmer kann die Ausführung von einer Anzahlung (20%) oder Vorkasse der Materialkosten abhängig machen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise des jeweiligen Kostenvoranschlags. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Leistungen, Mitwirkungspflicht & Behinderung der Ausführung

Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle zum vereinbarten Termin gewährleistet ist und notwendige Vorarbeiten abgeschlossen sind.

Ausfallgebühren: Erscheint der Kunde nicht zum Termin, ist der Zugang verwehrt oder wird die Arbeit durch andere Umstände aus der Sphäre des Kunden behindert, werden die entstandenen Fahrtkosten sowie eine Ausfallpauschale (nach Zeitaufwand) in Rechnung gestellt.

Höhere Gewalt / Wetterlagen: Bei extremen Wetterbedingungen (starker Schneefall, Sturm, Unwetter), die eine sichere Anreise oder die fachgerechte Ausführung der Arbeiten unmöglich machen, entfällt die Leistungsgarantie für den betroffenen Zeitraum. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen; Kostenrechnungen des Kunden (z.B. für Ersatzvornahmen) sind ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Dies gilt auch dann, wenn die Materialien durch den Kunden oder andere Gewerke weiterverarbeitet oder in ein Bauwerk eingebaut werden.

§ 6 Gewährleistung & Mängelausschluss

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (in der Regel 5 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für Reparaturen/Waren).

Ausschluss: Die Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Mängel durch Dritte (andere Gewerke), unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden oder durch nachträgliche Veränderungen am Gewerk durch Dritte entstehen.

§ 7 Widerrufsrecht

Privatkunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde auf Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Frist mit der Arbeit begonnen, ist bei Widerruf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen (Material, Arbeitszeit, Anfahrt) zu leisten.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Remscheid.

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